Was macht der EA, wenn ihr einen Namen meldet?

Es reicht aus, wenn ihr uns wegen einer Festnahme eurer Freund*innen und Genoss*innen nach einer Demo anruft. Dann seid ihr zur Ruhe gekommen und habt vielleicht auch schon wieder Kontakt zu der festgenommenen Person gehabt.
In einigen Fällen kann es auch “nur” zu einer Identitätsfeststellung kommen und dann werden eure Freund*innen und Genoss*innen nach ca 1-2 Stunden, nach Personalienfeststellung, direkt aus der Wanne wieder entlassen.
Wartet am besten erst einmal ab und beobachtet, ob die Polizei mit den Festgenommenen weg fahren.

Wenn ihr sicher seid, dass eure Freund*innen und Genoss*innen nach einer Demo nicht zu Hause wieder angekommen sind oder am vereinbarten Treffpunkt nicht aufgetaucht sind, dann ruft beim EA Berlin 030/6922222 an.
Wenn ihr uns anruft, notieren wir Namen, Geburtsdatum und Meldeadresse der vermissten Person. Wir bittet dann die Anwält*innen, sich bei der Polizei nach den gemeldeten Personen zu erkundigen. Das kann erst mehrere Stunden nach der Festnahme passieren, wenn die Polizei den ganzen Papierkram erledigt hat und die Festnahme in deren Computersystem aufgenommen ist. Und das kann dauern!!!
Wenn eure Freund*innen und Genoss*innen am Abend festgenommen wurden, geht’s meistens erst am nächsten Morgen zu „Bürozeiten“ weiter. Die Anwält*innen bekommen dann von der Polizei die Info, was der“Tatvorwurf” sein soll und welche Schritte als nächstes eingeleitet werden sollen.
Wenn anwaltliche Unterstützung notwendig ist, kümmern die Anwält*innen sich dann um alles weitere und bleiben mit uns im Kontakt. Der EA kann dann die Freund*innen und Genoss*innen der Festgenommenen informieren.

Keine Aussagen bei der Polizei…
Im Fall einer Festnahme musst du dich zu keinem Vorwurf oder deiner Festnahmesituation äußern. Du musst lediglich deinen Namen, Geburtsdatum und Meldeadresse angeben. Du musst und solltest keine Dokumente oder Protokolle unterschreiben.

Freilassen müssen sie dich…
Bei einer Ingewahrsamnahme musst du freigelassen werden, sobald der Grund der Ingewahrsamnahme wegfällt, also z.B. das Ende der Demo.
Bei einer Festnahme musst du spätestens am Ende des Tages nach dem Ergreifen freigelassen werden, sie dürfen dich also höchstens 48 Stunden festhalten. Eigentlich sind sie verpflichtet, dich schnellstmöglich eine_m ASOG-Richter_in vorzuführen, die über die Länge der Ingewahrsamnahme entscheidet. Aber meistens machen sie sich nicht die Mühe und tun so, als wenn sie deinen Fall nicht schneller bearbeiten können und dann musst du halt abwarten. Wollen sie dich länger als 48 Stunden festhalten, müssen sie dich einem_r Haftrichter_in vorführen.