Vor einigen Wochen haben wir an dieser Stelle über die Möglichkeit berichtet fristwahrend zum 31.12.2016 Schadenersatz wegen der Einkesselung des antikapitalistischen Blocks der Blockupy-Demo am 01.06.2013 in Frankfurt am Main geltend zu machen.
Leider hat sich die Aussicht auf Schadenersatz zwischenzeitlich endgültig erledigt. Denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verfassungsbeschwerde von mehreren damals eingekesselten Demonstrant*innen nicht zur Entscheidung angenommen wird.
Habt ihr euren Anspruch auf Schadenersatz nur gegenüber der Polizei Frankfurt angemahnt, so müsst ihr nichts weiter unternehmen. Habt ihr bereits Klage vor dem Landgericht Frankfurt erhoben, so solltet ihr eure Klage zurück nehmen.
Einen Link zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts findet ihr hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-093.html.
Das Komitee für Grundrechte hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kritisch kommentiert, einen Link findet ihr hier: http://www.grundrechtekomitee.de/node/829.