Aufgrund aktueller Ereignisse ein Beitrag aus Hamburg

Keine Beteiligung an Denunziation und der groß inszenierten Menschenjagd!
Posted on 17. Dezember 2017 by g20redak auf https://unitedwestand.blackblogs.org/

Bereits die letzte Pressekonferenz zu bundesweiten Hausdurchsuchungen bei Betroffenen, die im Rondenbarg von der Polizei festgestellt worden waren, war eine einzige PR-Show. Sie diente dazu, die Deutungshoheit über die Ereignisse zu gewinnen und ist Blendwerk, um von dem brutalen eigenen Vorgehen mit 14 Schwerverletzten abzulenken.

Es geht um den Rettungsversuch der Polizei am Rondenbarg nicht als brutal und in geschlossener Formation agierende gewalttätige Horde in dem Verfahren gegen Fabio dazustehen. Denn dort zeichnet sich immer deutlicher ab, dass es keinerlei Anlass gab die Demo anzugreifen, noch dazu ohne jegliche Ankündigung. Aus Sicht der Polizei und der Staatsanwaltschaft naht dort ein absolut peinlicher Gesichtsverlust.

Jetzt sollen Medienvertreter*innen in der bislang größten öffentlichen Fahndungsaktion „in 100 Fällen“ polizeiliche Aufgaben übernehmen und als willige Hilfspolizei dienen.

Bereits bei der polizeilichen Bitte an Medienvertreter*innen Foto und Filmmaterial freiwillig zur polizeilichen Auswertung herauszugeben, hat der RTL Konzern bereitwillig Rohmaterial ausgehändigt. Vergessen scheint, dass noch während des G20 Pressevertreter*innen gezielt von Polizeikräften als Störenfriede der brutalen Einsätze angegriffen und verletzt wurden. Offizielle Akkreditierungen waren völlig rechtswidrig entzogen worden.

Presse, die nicht ausschließlich auf Informationsgewinn durch Polizei und Staatsanwaltschaft baut und somit zu deren Handlangern wird, sollte sich genau überlegen, ob sie an einem derartigen Verhältnis zulasten des Vertrauens teilnehmen möchte.
Wer polizeiliche Aufgaben übernimmt, braucht sich nicht wundern wenn die Bereitschaft der Informationsgabe sowie Produktion von Bildmaterial durch Pressevertreter*innen extrem schwindet.
Nicht umsonst warnte die Bundesgeschäftsführung der dju: „Journalistinnen und Journalisten sind nicht der verlängerte Ermittlungsarm der Polizei“ und weiter, dass dies „fatale Folgen für die Akzeptanz und Glaubwürdigkeit journalistischer Arbeit“ habe.
Dem können wir uns uneingeschränkt anschließen.
Denn keine*r kann dann in Zukunft journalistische Tätigkeit von Aussagen bei der Polizei oder Bildproduktion durch die Polizei unterscheiden. – Egal, ob Anonymisierung zugesagt wird oder nicht.

Insbesondere in der deutschen Geschichte sind Denunziationsaufrufe ohnehin eindeutig belegt. Politische Hetze gegen Linke, die Aushebelung von Grundrechten und das Befördern der polizeilichen Propaganda durch die Medien hatten schon öfter tödliche Folgen.

Der gesellschaftlich eingeschlagene Weg nach Rechts besteht nahezu bruchlos seit der NS-Zeit und Nachkriegszeit in allen Bereichen. Nicht nur bei den Morden der NSU wurde dies zuletzt deutlich. Auch aktuell werden über 500 behördlich als Neonazis eingestufte Leute mit offenem Haftbefehl zwar „gesucht,“ führen faktisch aber ein völlig ungestörtes Leben. Dies alles in freundlichem Einvernehmen zwischen Polizei, Politik, Verfassungsschutz, der Zivilgesellschaft und diversen Presseorganen. Ein Aufschrei bleibt aus.

Wer sich nicht mit Polizei oder rechter Gesinnung gleich machen will, sollte dem Zuruf aus dieser Ecke widerstehen.

Zu guter Letzt an Alle – auch Journalist*innen, die meinen im veröffentlichten Bildmaterial abgebildet zu sein: Bewahrt Ruhe, handelt nicht voreilig und nehmt im Zweifel Kontakt zu örtlichen Antirepressionsstrukturen oder Rechtsanwält*innen auf.

United we stand!

Auf Nennung eines Pressekontakts verzichten wir bewusst, denn nichts anderes als unabhängige Pressearbeit wird bei der besuchten Denunziations-Konferenz der Polizei untergraben.

Persönlicher Bericht über Repression in Berlin nach den G20 Protesten

Auf Wunsch der Soligruppe veröffentlichen wir hier den persönlichen Bericht eines von der Repression rund um G20 Betroffenen.

 

United we stand!

 

Tamu wurde bei den G20-Protesten am Donnerstag Abend nach der WelcomeToHell-Demo festgenommen. Nach Personalienaufnahme und etwa einer Stunde in einem Gefangenentransporter entließen ihn die Polizisten mit einem weiträumigen Platzverweis.

 

Knapp drei Monate später, Anfang Oktober, nahmen ihn drei Zivilpolizisten vor seiner Haustüre in Berlin fest. Er verließ gerade das Haus als ein unbekannter Typ Mitte Dreißig ihn ansprach. Er fragte „Hey, hast du Feuer?“ was Tamu verneinte. Daraufhin fragte er „Brauchst du Feuer?“, was er leicht irritiert ebenfalls verneinte. Schließlich fragte er „Rauchst du? Brauchst du was?“ und Tamu antwortete „Nein, ich brauche nichts, vielen Dank“. Plötzlich zog der Zivi einen Ausweis hervor und sagte „Berliner Polizei, Allgemeine Personenkontrolle. Zeig mir mal deinen Ausweis.“ In dem Moment waren auch zwei weitere Zivis neben Tamu. Er wies sich aus, und der erste Zivi sagte „Wir haben ihn!“, woraufhin der andere seine Hände nach hinten drehte und ihm Handschellen anlegte. Der erste Zivi fragte höhnisch „Na, haben wir in Hamburg die Polizei geärgert, wa? Erinnerste dich?“

 

Schockiert fragte Tamu sie, was das solle und warum sie ihn festnähmen. Sie zeigten ihm einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg. In diesem behauptet die Staatsanwaltschaft, dass Tamu nicht in seinem Zuhause wohne, da ihn ein anderes polizeiliches Schreiben von 2015 nicht erreicht hat. Außerdem habe angeblich ein Polizeibeamter diesen August an seinem Wohnort überprüft, ob sein Name auf dem Klingelschild und dem Briefkasten stehe und fälschlicherweise dokumentiert, dies sei nicht der Fall.Aus diesen Gründen hat die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Haftbefehl wegen unbekannten Wohnorts und angeblich drohender Fluchtgefahr ausgestellt.

 

Tamus Haus wurde einige Tage obsverviert, dann wurde er wie eben beschrieben festgenommen.

 

Er wurde in die GeSa am Tempelhofer Damm gebracht und am nächsten Nachmittag einem Haftrichter vorgeführt, der über die Verhängung von U-Haft entscheiden sollte. Tamu legte ihm eine Meldebestätigung für seine Wohnadresse sowie einen Arbeitsvertrag vor. Er entschied sich für Haftschonung. Das bedeutet er konnte nach Hause gehen mit der Auflage, seinen Reisepass bei der Polizei abzugeben, Deutschland nicht zu verlassen und sich Donnerstags und Sonntags in der für seinen Bezirk zuständigen Polizeidienststelle zu melden.

 

Einige Tage später war ein Journalist einer Boulevard-Zeitung vor seiner Haustür und wollte mit ihm über „die Vorwürfe wegen G20“ sprechen. Tamu lehnte dies ab. Zwei Tage später erschien ein Artikel auf der Titelseite des Boulevard-Blatts. Darin wurden sowohl viele Details aus seinem Leben veröffentlicht als auch Informationen, welche die Zeitung nur aus der Ermittlungsakte der Polizei haben konnte. Sie druckten außerdem zwei Bilder von seinem Couchsurfing-Profil (mit schwarzem Balken vor den Augen). In einem Online-Artikel nannten sie außerdem Informationen aus seinem Lebenslauf, die vermutlich von der Webseite eines ehemaligen Arbeitgebers stammen.

 

Als Tamu aus beruflichen Gründen die vorübergehende Verlegung der Meldepflicht in eine andere Stadt beantragen wollte, erfuhr seine Anwältin, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg Beschwerde gegen die Entscheidung des Haftrichters eingelegt hatte. Scheinbar hatte der Haftrichter formal unzulässig gehandelt, da er eine Haftschonung nur in Rücksprache mit dem Amtsgericht Hamburg hätte aussprechen dürfen.

 

Zwei Tage später wollte Tamu seiner Meldepflicht nachkommen. Der diensthabende Polizeibeamte meinte jedoch, ihm liege keine Meldepflicht zu seinem Namen vor. Die Haftschonung war also aufgehoben. Tamus Anwältin versuchte telefonisch zu klären, was diese neue Situation bedeutete, allerdings konnte diese Frage einige Tage lang niemand in der Staatsanwaltschaft oder im Amtsgericht beantworten.

 

Er unterschrieb eine Erklärung, dass er sich im Falle eines neuen Haftrichtertermins oder einer Gewahrsamnahme selber stellen würde. Jedoch war es auch klar, dass dennoch eine spontane Verhaftung aufgrund der angeblichen „Fluchtgefahr“ möglich war – eine knappe Woche rechnete Tamu quasi jeden Moment mit einer erneuten Verhaftung.

 

Schließlich erreichte seine Anwältin die Vereinbarung eines erneuten Termins, diesmal direkt beim Amtsgericht Hamburg. So konnte er sich mit ihr gemeinsam direkt dem Richter stellen, welcher über die Verhängung einer Untersuchungshaft entscheiden würde. Der Haftrichtertermin hat am 6.11.17 um 10:00 Uhr morgens stattgefunden. Entsprechend der klaren Faktenlage entschied sich der Haftrichter für eine weitere Haftschonung unter folgenden Auflagen: Tamus Pass weiterhin bei der Polizei zu hinterlegen, Deutschland nicht zu verlassen und sich zweimal wöchentlich in der zuständigen Dienststelle zu melden.

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Sprechstunde am 26.12.2017 fällt aus

Leider muss die Sprechstunde am 26.12.2017 ausfallen. Am 02.01.2018 freuen wir uns auf euch.

Keine freiwillige DNA Abgabe!

In mehreren Städten Deutschlands haben Leute im Nachgang zu den G20 Protesten in HH Post bekommen und wurden aufgefordert, „freiwillig“ ihre DNA abzugeben. Solltet auch ihr eine solche Aufforderung erhalten haben: geht auf keinen Fall hin, gebt nicht freiweillig eure DNA ab! Euch entstehen auch keine Kosten oder irgendwelche anderen Nachteile, wenn ihr da nicht hingeht!

HH: Transnationales Treffen zur Unterstützung der NoG20 Gefangenen

Wir veröffentlichen hier den Aufruf der United we stand Kampagne aus Hamburg:

03. – 05.11.17 Hamburg, Rote Flora

Die Kampagne „UNITED WE STAND“ besteht aus einem Zusammenschluss verschiedenster Gruppen und Einzelpersonen zur Unterstützung der von Repression Betroffenen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg. Unser Schwerpunkt ist die Unterstützung der G20-Gefangenen im Knast und während ihrer Prozesse.

Wir laden insbesondere alle Gruppen und Zusammenhänge ein, deren Genoss*innen, Freund*innen und Angehörige wegen des G20-Gipfels im Knast sitzen – zum Austausch, Kennenlernen, Ideen und Strategien entwickeln und voneinander Lernen. Ziel des Treffens ist, im Umgang mit Repressionen nach dem G20-Gipfel gemeinsame Stärke zu entwickeln. Dies ist also kein Nachbereitungstreffen, sondern es dient der Entwicklung von konkreten Handlungsstrategien.

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Veränderungen im Strafverfahren

In der letzten Zeit sind einige Gesetze in Kraft getreten, die so manches im Strafverfahren und an der Repressionspalette des Staates verändert haben. Damit ihr wisst, worauf ihr euch einstellen müsst und wie ihr euch dagegen wappnen könnt, hier eine kurze Zusammenfassung:

Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

Die Bullen brauchen jetzt keine richterliche Anordnung mehr für die Entnahme einer Blutprobe, wenn sie euch verdächtigen bestimmte Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begangen zu haben. Dabei geht es vor allem um die Vorwürfe: Trunkenheit im Verkehr, Fahren mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut und Verstoß gegen das Alkoholverbot für Fahranfänger*innen.

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Nach dem G20 ist vor der Hausdurchsuchung

Der G20 Gipfel ist vorbei, viele von uns haben krasse Polizeigewalt und Repression erlebt.
Auch nach dem G20 in Hamburg ermitteln die Bullen weiter und werten Videos und Fotos aus und versuchen Beweise gegen uns zu sammeln. Es kann daher in den nächsten Wochen zu Hausdurchsuchungen kommen. Also räumt eure Wohnung auf, lasst keine Sachen liegen, die euch und andere belasten könnten (Klamotten, Speichermedien, Demotelefon, etc.)
Infos zu Hausdurchsuchungen findet ihr auch auf der Seite des EA-Hamburg.

Wenn Ihr Post bekommt meldet euch bei der Roten Hilfe oder dem EA Berlin.

Antirepressionsveranstaltung zum G20

Am 23. Juni ab 19Uhr findet im Mehringhof (Versammlungsraum) eine Veranstaltung von der Roten Hilfe zum G20 in HH und der zu erwartenden Repression gegen den Protest statt.

Weitere Infos findet ihr bei: http://www.berlin.rote-hilfe.de/event/repression-zum-g20-treffen-in-hamburg/

Warum Zeug_innenaufrufe und Gedächtnisprotokolle?

Immer wieder treten an uns Menschen heran, die in Vorbereitung auf einen Gerichtsprozess auf der Suche nach Zeug_innen sind, die ihre Festnahme und auch das drumherum beobachtet haben. Idealerweise haben diese Menschen Gedächtnisprotokolle geschrieben – damit sie sich auch nach langer Zeit noch an das Geschehene erinnern können.
Leider melden sich viel zu selten Menschen, die etwas beobachtet haben. Deshalb wollen wir nochmal die Chance nutzen zu erklären, weshalb Gedächtnisprotokolle und das Vorbeibringen derselben beim EA wichtig ist.

In aller Regel dienen diese Zeug_innenaufrufe der besseren Vorbereitung der Rechtsanwält_innen. Eine möglichst genaue Vorstellung der Geschehnisse ist notwendig, um Bullen, die ja in der Regel als Zeug_innen der Staatsanwaltschaft auftreten, effektiver befragen und möglicher Weise in Widersprüche verwickeln zu können. Nur in den seltensten Fällen geht es darum, Menschen, die ein Gedächtnisprotokoll geschrieben haben, als Zeug_innen vor Gericht zu laden.

Hier der link zu einem ausführlichen Text der Roten Hilfe Leipzig und EA Leipzig zu Gedächntnisprtokollen und warum es super wichtig ist, sie zu schreiben:
https://antirepression.noblogs.org/polizeikontakt/gedaechtnisprotokolle/

DNA-Massentests sind keine Pflicht!

Uns wurde zugetragen, dass Menschen Vorladungen zur Teilnahme an einem DNA-Massentest (Speicheltest) in Lichtenberg wegen des im März 2016 dort aufgefundenen toten Säuglings bekommen haben. Solltet ihr auch zur Teilnahme an der Untersuchung aufgefordert worden sein: ihr müsst dort nicht hingehen! Euch entstehen auch keine Kosten oder irgendwelche anderen Nachteile, wenn ihr da nicht hingeht! Es ist zu empfehlen, nicht hin zu gehen, denn es ist nicht auzuschließen, dass die Daten nicht gelöscht werden.

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