Ermittlungsversuch des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Am 27.8.2014 nachmittags betrat ein Mann den Buchladen zur Schwankenden Weltkugel in Berlin Prenzlauer Berg. Ende fünfzig, gebräunt, kurzes graues bereits lichtes Haar, Metallbrille, helles Sacko, Jeans.

 Er zeigte ein Foto vor und wollte wissen, ob die darauf abgelichtete Person bekannt sei. Er bekam keine Antwort. Auf die Gegenfrage, wer er denn sei, wies er sich als Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus. Als ihm daraufhin die Kommunikation verweigert wurde, verließ er umstandslos die Buchhandlung.

Prozesstermin im „Jobcenter-Verfahren“

In diesem Monat beginnt der sogenannte Jobcenter-Prozess. Angeklagt ist eine Person, welche in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 2013 in Charlottenburg festgenommen wurde. Die Verfahren gegen alle weiteren Beschuldigten wurden eingestellt. Die Anklage wegen Brandstiftung gegen die Person, welche vor Gericht steht, wurde ebenfalls eingestellt und es wird eine Sachbeschädigung verhandelt (Hintergrundinfos).
Zudem gibt es in einem anderen Zusammenhang eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Beide Verfahren werden zusammen verhandelt. Vorgeladen sind zahlreiche Polizeizeugen, die zu beiden Verfahren aussagen sollen. Auch die Presse hat ein Interesse an der Verhandlung kundgetan.

17.09.2014 – 09:20 Uhr – Saal B 136

Sprechstunde 2. September fällt aus

Die Sprechstunde am 2. September fällt leider aus. Sorry.

Durchsuchungen und DNA Entnahmen im Kotti Verfahren

Im folgenden dokumentieren wir einen Text der Soligruppe Kotti zu den Hausdurchsuchungen letzte Woche (u.a. Brunnenstraße 6/7). Weitere Informationen zum aktuellen Stand des Verfahren hatte die Soligruppe Kotti im Mai 2014 veröffentlicht.

Am 20. August durchsuchten Beamt_innen des LKA 521 in Berlin Wohnungen wegen dem Vorfall vom 7. Juni 2013 am Kottbusser Tor.
Ziel war, die DNA Entnahme von einem neuen Verdächtigen, der seit einer Kontrolle am 8. Juni 2013 zunächst als Zeuge geführt wurde, durchzusetzen. Zusätzlich diente die „Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln, nämlich solche zur Absprache/Vorbereitung und Durchführung der Straftaten vom 7. Juni 2013 in Form von schriftliche Unterlagen, gespeicherten Daten und Unterlagen auf PC, Laptops, Tablets und sonstigen Datenträgern sowie Tatmittel wie pyrotechnische Gegenstände bzw. deren Bestellung – insbesondere italienischer Pyrotechnik – und Unterlagen zur Herstellung von Molotowcocktails.“

Das Verfahren läuft unter „Versuchter Mord pp.“.  Zuerst wurde eine Wohnung in Prenzlauer Berg von BFE Zügen der 23. Hundertschaft gegen 6:30 gestürmt, wobei die Tür mittels einer Ramme zerstört wurde. Hier wurde drei Stunden lang durchsucht und ein verschlüsselter PC und verschlüsselte USB Sticks sowie Handys, Fahrräder und vermeintliche Waffen beschlagnahmt. Der Verdächtige wurde zum Tempelhofer Damm gefahren und einer zwangsweisen DNA Entnahme und ED Behandlung unterzogen, danach wurde er freigelassen.
Gegen 7:00 drangen Beamtinnen des LKA 521 in die Brunnen 6/7 ein, um festzustellen, dass der Verdächtige hier nicht wohnt.

Der jetzt Verdächtige war am 8. Juni 2013 mit einer Person angetroffen worden, die am Vortag wegen dem Angriff auf ein Polizeifahrzeug festgenommen worden war und dann freigelassen wurde. Bei dieser Kontrolle wurden ihm Gegenstände nach dem ASOG entwendet um sie später auf DNA zu untersuchen. Gegen dieses Vorgehen läuft noch eine Verfassungsbeschwerde.

Ergänzung zu den Repressionsmethoden 2013/2014

Wir wurden gebeten folgende Ergänzung der „BetroffInnengruppe“ zu dem Text Repressionsmethoden im Jahr 2013 am Beispiel aktueller Fälle zu veröffentlichen.

Ende des Jahres 2013 erhielt die Person, die am 3. Mai 2013 in Charlottenburg festgenommen wurde, einen Brief von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, in dem ein Betrag über 1.200 Euro gefordert wurden.
Das Geld soll überwiesen werden an die Landeshauptkasse Berlin. Das Land Berlin macht in dem Schreiben einen Schadensersatzanspruch geltend, der rein aus dem Vorwurf einer Körperverletzung desjenigen, der die Festnahme durchgeführt hat, folgen soll. Dieser hat, so sagt er, um die Person zu Boden zu bringen, einen „Fußfeger“ eingesetzt, sich dabei selbst verletzt, weil er auf seine Knie fiel und sie sich prellte. Diese Verletzungen führten zu einer Arbeitsunfähigkeit und das Land fordert nun eine Summe, die sich zusammensetzt aus Krankenbezügen, Jahressonderzahlung, Urlaubsentgelt, Beiträgen zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Pauschalsteuern, Beiträgen zur Sozialversicherung und einer Kostenpauschale. Vorerst wird die Summe nicht gezahlt, da noch nicht einmal feststeht, ob die festgenommene Person schuldig ist, was die Voraussetzung für so einen Schadensersatz ist.

Zudem läuft eine Fahndung/ gibt es einen Suchvermerk gegen die beschuldigte Person, die seit Dezember 2013 bei drei Personenkontrollen außerhalb Berlins darüber informiert wurde, dass die Daten an das LKA Berlin weitergeleitet werden.
Das LKA hat fünf Monate nach der Hausdurchsuchung nach dem Pin und Puk des Mobiltelefons der beschuldigten Person gefragt, das bei der Durchsuchung beschlagnahmt wurde, um die Untersuchungen zu beschleunigen. Die Hilfe wurde selbstverständlich abgelehnt.

Alle Verfahren gegen die weiteren, im Zusammenhang mit diesem Verfahren, durchsuchten Personen wurden eingestellt und die Personen erhielten die beschlagnahmten Gegenstände zwischen September 2013 und Januar 2014 zurück.
Im Juni 2014 wurde die Verfahren gegen die Person bis auf einen einzigen Vorwurf der Sachbeschädigung in Charlottenburg eingestellt.
Ende Mai 2014 konnten einige der beschlagnahmten Gegenstände der Person, die in Charlottenburg festgenommen wurde, abgeholt werden. Die Asservate enthielten keine tatrelevanten Hinweise, es wurde nur auf CDs mit Programmen hingewiesen, die der Verschlüsselung oder dem anonymen Surfen im Internet dienten, wie z. B. TOR. Zudem wurden viele CDs mit polizei- und staatsfeindlicher Musik geprüft, all das stellt keine Relevanz für das Verfahren dar, wird aber trotzdem angemerkt. Des Weiteren war es nicht möglich mit Linux oder Truecrypt verschlüsselte Datenträger und Laptops auszuwerten. Auch das Mobiltelefon der beschuldigten Person enthielt keine Daten mit Bezug zu dem Verfahren, was relevant wirkt, da alle anderen Durchsuchungen nur mit der Kontaktschuld zu diesem Telefon begründet wurden.

Bei der Auswertung der DNA Spuren hatte das LKA wenig Erfolg. Von zwei Steinen, die sie vor dem Jobcenter in Steglitz-Zehlendorf aufgesammelt haben, konnten sie DNA-Spuren entnehmen und haben sie in der DAD (DNA-Analyse-Datei) aufgenommen.
Bei allen weiteren untersuchten Gegenständen gab es keine Treffer aufgrund von nicht genügend DNA, Mischspuren oder zu viel DNA, somit waren sie nicht für die Auswertung geeignet. Das betrifft einen Jutebeutel, Luftballonreste, eine Sprühdose, weitere Steine, ein Feuerzeug, einen Zimmermannshammer, einen Nothammer und einen Feuerlöscher. Zudem haben sie verschiedene Deckel und Kronkorken untersucht, die sie an Tatorten gefunden haben und eine Metallmutter, fanden jedoch auch hier keine Spuren. Für die Untersuchung der DNA wurden mehrere Tausend Euro ausgegeben.
Interessant ist weiterhin, dass eine sogenannte Glasvergleichsuntersuchung durchgeführt wurde.

Das LKA Berlin hat im Februar beantragt die DNA der beschuldigten Person in die DAD aufzunehmen, dies wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft vorerst abgelehnt und die DNA verbleibt zu diesem Verfahren beim LKA.

Aufruf zum Schreiben von Gedächtnisprotokollen

 

Es ist grundsätzlich wichtig Gedächtnisprotokolle zu schreiben. Wir wollen dem hier noch einmal Nachdruck verleihen. Denn im Zuge der Räumung der besetzten Schule in der Ohlauer Str. in Berlin Kreuzberg haben sehr viele Leute Übergriffe und Gewalt von Bullen zu spüren bekommen oder beobachtet.

Da die juristischen Folgen für die Einzelnen noch nicht abschätzbar sind, möchten wir euch auffordern diese Repressionsituationen in Gedächtnisprotokollen zu dokumentieren und bei uns in der Sprechstunde abzugeben, per Post zu schicken, oder verschlüsselt (aber wirklich nur verschlüsselt!!!) an uns per Mail zu schicken.

Dabei geht es um alle Formen von Repression die Bullen, mit oder ohne Uniform, in den letzten Wochen ausgeübt haben; seien es Platzverweise, Festnahmen, Ingewahrsamnahmen, Kontakt zu Bullen, Personalienfeststellungen oder gar Verletzungen.

Kurze Hinweise zum Schreiben von Gedächtnisprotokollen findet ihr beim EA Hamburg.

 

update #Ohlauer

Im Zuge der Auseinandersetzungen um die von Refugees besetzte Schule in der Ohlauer Straße sind seit Dienstag dem 24.06.14 von ca  60 Leute die Personalien festgestellt worden. Die meisten haben eine Anzeige wegen Beleidigung bekommen. Wir wissen von 2 Personen, die im Zuge ihrer Festnahme so verletzt wurden, dass die Bullen sie ins Krankenhaus gebracht haben.
Wir wissen von 4 Personen, die in die GESA am Tempelhofer Damm zur Vernehmung und ED-Behandlung gebracht wurden. Es kam zu keinen Haftprüfungen oder Haftbefehlen.

Der EA-Anrufbeantworter ist die ganze Zeit geschaltet und wird von uns regelmässig abgehört. Wenn ihr uns über eine Festnahme informieren wollt, denkt daran, eure Konatkttelefonnummer zu hinterlassen, dann können wir euch bei Bedarf zurück rufen.

Solidarische Grüße

Euer EA

Zeugenvorladungen in Berlin (RAZ / radikal / RL)

Einige Personen aus Berlin haben in den letzten Tagen Vorladungen als Zeug_innen beim BKA erhalten. Sie sollen Anfang Juli im Rahmen der laufenden Ermittlungen gegen RAZ / radikal / RL aussagen. Bei Nicht-Erscheinen wird eine Vorladung zur Bundesanwaltschaft in Karlsruhe angedroht. Bitte meldet euch bei uns, wenn ihr auch eine Vorladung erhalten habt. Unsere Sprechstunde ist jeden Dienstag ab 20 Uhr im Mehringhof.

Hintergründe zum Verfahren bei der Soligruppe zu den Razzien am 22. Mai und beim Solikollektiv Olli R.

Sprechstunde morgen, 3. Juni fällt aus

Leider fällt unsere Sprechstunde morgen, 3. Juni aus. Am 10. Juni ist dann die nächste Sprechstunde von uns. Wir hören aber regelmäßig den AB ab und lesen unsere Mails.
In dringenden Fällen könnt ihr am Mittwoch zur Sprechstunde der Roten Hilfe in der Lunte (Weisestr. 55, Neukölln) um 19 Uhr gehen.

Update zu Walpurgisnacht und 1. Mai in Berlin

Durch Pressemeldungen ist bekannt geworden, dass sich eine festgenommene Person seit dem 1. Mai in Untersuchungshaft befindet. Weitere Informationen haben wir nicht, da diese Person weder bei uns gemeldet, noch Kontakt mit einem unserer Änwälte hatte.

Mittlerweile werden die ersten Vorladungen der Soko 1. Mai des LKA 52 verschickt. Wie immer gilt: es gibt keine rechtlichen Konsequenzen bei Nichterscheinen, wir raten dringend davon ab dorthin zu gehen, um sich nicht der Gefahr der Selbstbelastung auszusetzen.

Bei Fragen und/oder wenn ihr Post von den Repressionsbehörden bekommt, meldet euch bei uns.

 

Update (27.5.): Die Person, die in U-Haft war, ist seit letzter Woche wieder frei.

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