Wir wurden gebeten folgende Ergänzung der „BetroffInnengruppe“ zu dem Text Repressionsmethoden im Jahr 2013 am Beispiel aktueller Fälle zu veröffentlichen.
Ende des Jahres 2013 erhielt die Person, die am 3. Mai 2013 in Charlottenburg festgenommen wurde, einen Brief von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, in dem ein Betrag über 1.200 Euro gefordert wurden.
Das Geld soll überwiesen werden an die Landeshauptkasse Berlin. Das Land Berlin macht in dem Schreiben einen Schadensersatzanspruch geltend, der rein aus dem Vorwurf einer Körperverletzung desjenigen, der die Festnahme durchgeführt hat, folgen soll. Dieser hat, so sagt er, um die Person zu Boden zu bringen, einen „Fußfeger“ eingesetzt, sich dabei selbst verletzt, weil er auf seine Knie fiel und sie sich prellte. Diese Verletzungen führten zu einer Arbeitsunfähigkeit und das Land fordert nun eine Summe, die sich zusammensetzt aus Krankenbezügen, Jahressonderzahlung, Urlaubsentgelt, Beiträgen zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Pauschalsteuern, Beiträgen zur Sozialversicherung und einer Kostenpauschale. Vorerst wird die Summe nicht gezahlt, da noch nicht einmal feststeht, ob die festgenommene Person schuldig ist, was die Voraussetzung für so einen Schadensersatz ist.
Zudem läuft eine Fahndung/ gibt es einen Suchvermerk gegen die beschuldigte Person, die seit Dezember 2013 bei drei Personenkontrollen außerhalb Berlins darüber informiert wurde, dass die Daten an das LKA Berlin weitergeleitet werden.
Das LKA hat fünf Monate nach der Hausdurchsuchung nach dem Pin und Puk des Mobiltelefons der beschuldigten Person gefragt, das bei der Durchsuchung beschlagnahmt wurde, um die Untersuchungen zu beschleunigen. Die Hilfe wurde selbstverständlich abgelehnt.
Alle Verfahren gegen die weiteren, im Zusammenhang mit diesem Verfahren, durchsuchten Personen wurden eingestellt und die Personen erhielten die beschlagnahmten Gegenstände zwischen September 2013 und Januar 2014 zurück.
Im Juni 2014 wurde die Verfahren gegen die Person bis auf einen einzigen Vorwurf der Sachbeschädigung in Charlottenburg eingestellt.
Ende Mai 2014 konnten einige der beschlagnahmten Gegenstände der Person, die in Charlottenburg festgenommen wurde, abgeholt werden. Die Asservate enthielten keine tatrelevanten Hinweise, es wurde nur auf CDs mit Programmen hingewiesen, die der Verschlüsselung oder dem anonymen Surfen im Internet dienten, wie z. B. TOR. Zudem wurden viele CDs mit polizei- und staatsfeindlicher Musik geprüft, all das stellt keine Relevanz für das Verfahren dar, wird aber trotzdem angemerkt. Des Weiteren war es nicht möglich mit Linux oder Truecrypt verschlüsselte Datenträger und Laptops auszuwerten. Auch das Mobiltelefon der beschuldigten Person enthielt keine Daten mit Bezug zu dem Verfahren, was relevant wirkt, da alle anderen Durchsuchungen nur mit der Kontaktschuld zu diesem Telefon begründet wurden.
Bei der Auswertung der DNA Spuren hatte das LKA wenig Erfolg. Von zwei Steinen, die sie vor dem Jobcenter in Steglitz-Zehlendorf aufgesammelt haben, konnten sie DNA-Spuren entnehmen und haben sie in der DAD (DNA-Analyse-Datei) aufgenommen.
Bei allen weiteren untersuchten Gegenständen gab es keine Treffer aufgrund von nicht genügend DNA, Mischspuren oder zu viel DNA, somit waren sie nicht für die Auswertung geeignet. Das betrifft einen Jutebeutel, Luftballonreste, eine Sprühdose, weitere Steine, ein Feuerzeug, einen Zimmermannshammer, einen Nothammer und einen Feuerlöscher. Zudem haben sie verschiedene Deckel und Kronkorken untersucht, die sie an Tatorten gefunden haben und eine Metallmutter, fanden jedoch auch hier keine Spuren. Für die Untersuchung der DNA wurden mehrere Tausend Euro ausgegeben.
Interessant ist weiterhin, dass eine sogenannte Glasvergleichsuntersuchung durchgeführt wurde.
Das LKA Berlin hat im Februar beantragt die DNA der beschuldigten Person in die DAD aufzunehmen, dies wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft vorerst abgelehnt und die DNA verbleibt zu diesem Verfahren beim LKA.