– Betroffene sollten sich beim dänischen Anwaltsteam melden
Während der Proteste gegen die neoliberale und neokoloniale Klimapolitik der UN im Dezember 2009 in Kopenhagen wurden 2000 Aktivist_innen vorbeugend verhaftet. Der Großteil der Festnahmen geschah während der Großdemonstration am Samstag, aber auch während der zahlreichen anderen Aktionen im Verlauf der Verhandlungswoche wurden Demonstrant_innen festgesetzt. Ein dänisches Gericht hat diese Grundrechte verletzende Maßnahme im Januar 2011 als illegal eingestuft. Anlass für das gerichtliche Urteil war die Beschwerde von 250 Aktivist_innen aus Dänemark, Schweden, England und Frankreich, die von den illegalen Verhaftungen betroffen waren. Ihnen wurde vom Gericht 9000 DK (1.200 Euro) Schadensersatz zugesprochen.
Alle, die von den Festnahmen betroffen waren, können ebenfalls Entschädigungen geltend machen. Für die Koordination mit den dänischen Anwält_innen, die Fall betreuen, wurde die folgende Emailadresse eingerichtet:
maj@ecolaw.dk
nicht vergessen: Angabe von Name, Adresse, Nationalität, Datum/Ort/Zeitpunkt der Verhaftung
Unabhängig davon, ob ihr diese vorher dem EA mitgeteilt hattet oder nicht, solltet ihr euch bei dem Anwaltsteam melden! Es wird versucht, für alle Betroffenen Entschädigungszahlungen zu erwirken.
siehe auch: http://fels.nadir.org/de/545/entschaedigungen-cop