In letzter Zeit haben wir vermehrt mit dem § 111 OWiG zu tun bekommen. Betroffene Personen erhielten Briefe von der Polizei mit der Aufforderung, Angaben zu ihrer Person und zur Sache auf einem mitgeschickten Formular zu machen. Dem vorangegangen war meist eine Strafanzeige oder Ordnungswidrigkeit.
Dabei ist diese Formulierung durch die Polizei irreführend! Wir möchten euch darüber informieren, dass ihr nicht verpflichtet seid, Angaben zu eurer Person, und erst Recht nicht Angaben zur Sache zu machen! Wir raten auch unbedingt davon ab, irgendeine Aussage bei der Polizei zu machen!
Tatsächlich haben die betroffenen Personen bei der Aufnahme der Strafanzeige (oder Ordnungswidrigkeit) bereits Angaben zu ihrer Person gemacht – sonst könnte die Polizei diese ja gar nicht postalisch kontaktieren!
Wir weisen auch darauf hin, dass ihr bei der Polizei grundsätzlich NUR folgende Angaben machen müsst:
Vor- und Nachnamen, Geburtsort und Geburtstag, ungefähre Berufsbezeichnung, Meldeadresse
Das heißt also im Groben und Ganzen die Informationen, die ohnehin auf eurem Personalausweis oder sonstigen Ausweispapieren zu finden sind.
Solltet ihr euch im Umgang mit einem solchen Brief unsicher sein, kommt in unsere Sprechstunde bzw. kontaktiert den EA oder die Rote Hilfe in eurer Umgebung.