An den EA Berlin haben sich Personen gewandt, die in den letzten Wochen vom Bundesamt für Verfassungsschutz darüber informiert wurden, dass sie von Maßnahmen durch das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses betroffen waren.
Es fanden Überwachungsmaßnahmen in den Jahren 2008 bis 2009 statt, für Zeiträume von sechs bis acht Monaten. In dieser Zeit wurden Briefe geöffnet, Telefone abgehört, Emails gelesen bzw. aufgezeichnet. Dies betraf somit auch das gesamte Umfeld der Personen.
„Diese Maßnahmen wurden seinerzeit wegen des gegen Sie gerichteten Verdachts durchgeführt, Straftaten gemäß §§ 129a Abs. 2 Nr. 2, 306, 315 Abs. 3 StGB zu begehen und Mitglied einer Vereinigung zu sein, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, die gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind.“
Wenn Ihr ebenfalls in der letzten Zeit solche Post vom VS bekommen habt, meldet Euch beim EA Berlin.