Liebe Betroffene,
nun sind schon eineinhalb Wochen vergangen und wir haben uns mit verschiedenen AnwältInnen koordiniert und besprochen.
Aufgrund dieser Koordination haben wir uns zu folgendem Vorgehen entschlossen:
Bitte meldet euch bei uns in der Sprechstunde und/oder per verschlüsselter eMail. Wir werden eure Anfragen sammeln und an die AnwältInnen weitergeben.
Schreibt bitte schon jetzt ausführliche Gedächtnisprotokolle, die insbesondere beinhalten sollen, wann und wo ihr euch befunden habt, wann die Polizei welche Durchsagen gemacht habt und auch, was euch bei der Kontrolle beziehungsweise Entlassung von der Polizei gesagt wurde.
Derzeit ist geplant, Pilotverfahren zu starten, um nicht Unmengen von Kosten zu produzieren, und die Erfolgschancen ausloten zu können.
Um mit ein paar szeneinternen Gerüchten aufzuräumen, sei uns noch folgender Hinweis erlaubt:
1. Es ist unzutreffend, dass jeder der sich im Kessel befunden hat 500,00 € Schmerzensgeld erhält. Um Schmerzensgeld zu erhalten, muss gerichtlich die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen geklärt werden. Für den Fall dass gerichtlich festgestellt ist, dass das Festhalten im Kessel rechtswidrig war, kann die Person für die das festgestellt wird, Schadensersatz (Schmerzensgeld) beantragen. Das Gericht kann aber nur individuell die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen feststellen, eine Sammelklage ist nicht möglich.
2. Die Frist für Klagen beträgt ein Jahr, Gerüchte über 30 Tage Fristen sind unzutreffend. Wenn ihr Interesse an Klagen habt, kommt zu uns in die Sprechstunde. Bitte bringt dann gleich Euer Gedächtnisprotokoll mit.