Einige Personen die am Tag-X in Leipzig im Kessel waren, bekommen gerade Post der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des gegen sie geführten Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Landfriedensbruchs aufgrund fehlenden Tatverdachts nach § 170 II StPO. Das freut uns sehr. In den Briefen ist dabei auch von einem Entschädigungsanspruch die Rede. Über diesen wird bei einer solchen Einstellung (§ 170 II StPO) immer belehrt.
Der Erfahrung nach sind die Chancen auf eine Entschädigung sehr gering, wenn keine Haft oder längere Ingewahrsamnahme vorlag.
Falls Gegenstände von euch beschlagnahmt wurden (zB Telefon oder Kleidung), könntet ihr trotzdem den formlosen Antrag auf Entschädigung stellen und dadurch die Staatsanwaltschaft zumindest beschäftigen.
Dabei müsst ihr innerhalb der Frist von einem Monat ab Zugang der Belehrung (also des Briefs) den Anspruch geltend machen. Formulierungsvorschlag: „Hiermit möchte ich meinen Entschädigungsanspruch über den entstandenen Schaden dem Grunde nach geltend machen.“
Das Amtsgericht entscheidet dann über den Anspruch. Wenn ihr einen positiven Beschluss des Gerichts erhaltet, müsst ihr innerhalb einer Frist von 6 Monaten den Schaden beziffern und belegen, also nachweisen wie viel der Gegenstand gekostet hat und dass ihr ihn neu beschaffen musstet. Der ganze Vorgang kostet euch nichts.
Wenn ihr bereits anwaltlich vertreten seid, sollte am besten euer:e Anwält:in den StrEG-Anspruch geltend machen.
Achtung: ihr solltet eine Entschädigung nur für Gegenstände beanspruchen, die euch klar zugeordnet werden konnten, weil ihr sie zB am Körper oder in der eigenen Tasche hattet. Wenn ein Telefon, dass auf dem Boden lag euch einfach von den Cops zugeordnet wurde, solltet ihr für dieses keine Entschädigung verlangen.
Ihr könnt das also tun, wenn ihr Lust habt die Staatsanwaltschaft damit zu nerven, solltet euch aber keine Hoffnungen auf Erfolg machen.
+++Antrag Herausgabe Mobiltelefon+++
Die Beschlagnahmungen der Handys am Tag-X sind nun über 18 Monate her. Falls euer Handy beschlagnahmt wurde, könnt ihr dessen Herausgabe relativ erfolgsversprechend beantragen.
Ihr findet hier einen Textbaustein für einen solchen Antrag:
https://antirepression.noblogs.org/post/2025/01/17/antrag-herausgabe-mobiltelefon-tag-x/
WICHTIG!
Wenn ihr die Handys abholen dürft, sind folgende Hinweise zu beachten. Bitte lest diese durch.
Die Polizei wird das Handy nur gegen Vorlage des Personalausweises herausgeben.
Die Polizei wird eine Unterschrift von euch wollen.
Aus dieser Unterschrift würde sich der Rückschluss ergeben, dass es das eigene Handy ist. Wenn euch ein Handy zugeordnet wurde, was nicht eures ist bzw. wo ihr der Polizei dies nicht damit quasi bestätigen wollt, lasst es besser sein.
Die Polizei könnte die Abholung des Handys für eine beiläufige Vernehmung nutzen.
Daher: Sagt nicht mehr, als zur Handyabholung nötig ist und lasst euch auf keine sonstigen Gespräche mit der Polizei ein.
Und Schlussendlich könnte die Möglichkeit bestehen, dass die Polizei Überwachungssoftware auf das Handy aufgespielt hat. Wir raten daher von einer weiteren Nutzung des Mobiltelefons ab!
318 elektronische Geräte wurden laut kleiner Anfrage von der Polizei ausgelesen
(Stand Dezember 2024).