Wir wollen diese Information mit allen potentiell betroffenen Personen teilen, nicht um Panik zu verbreiten, sondern um euch zu informieren und darauf hinzuweisen, dass ihr euch bei DNA-Beschlüssen schnellstmöglich bei der Anwält:in eures Vertrauens oder den lokalen Antirep-Gruppen melden solltet.
Die DNA-Entnahme und Untersuchung wurde gemäß §81a Abs 1 StPO und §§81e,f StPO zum Abgleich mit gesicherten Spuren (geworfene Steine) angeordnet, welcher der Betroffene im Juni 2024 nach kam. (siehe: https://de.indymedia.org/node/369396)
Die Begründung liest sich dabei so allgemein, dass sie theoretisch auf alle anwesenden Menschen angewandt werden könnte. Allein die Anwesenheit der beschuldigten Person in einer Menschenmenge aus der heraus Straftaten (Steinwürfe, Pyro etc.) begangen wurden, ist hier als Anfangsverdacht ausreichend und begründet die DNA-Entnahme und Analyse, bei der im folgenden das DNA-Profil mit den vorhandenen Spuren auf Steinen abgeglichen werden soll. (vgl. https://antirepression.noblogs.org/polizeikontakt/dna/)