Vollmachten II

Liebe Leute,

wie ihr ja unserer Seite entnehmen könnt, sammeln wir ja gerade Vollmachten wegen der Beschwerde/Sammelklage gegen die Gewahrsamnahme. Dazu brauchen wir Vollmachten von Euch.
Damit nun die Verwirrung vollkommen komplett ist, brauchen wir von denjenigen, noch eine Vollmacht, die:
a) dem polnischen Anwalt noch keine (polnische) Vollmacht wegen der Straf/- bzw Ordnungswidrigkeitenverfahren gegeben haben und
b) von dem polnischen Anwalt Jacek Gaj in Straf- oder Owi-verfahren vor Gericht vertreten werden wollen.

Lasst die Stellen wo es gepunktet ist frei, da trägt der Anwalt dann das Aktenzeichen ein. Setzt einfach nur Euren Namen und Anschrift, sowie Eure Unterschrift unter den Text, scannt die Vollmacht bitte als PDF ein (wir schaffen es nicht aufgrund der Masse, alle Formate selber umzuwandeln) und schickt sie uns an unsere Mailadresse und danach unbedingt auch per Post an unsere analoge Adresse! Bitte nutzt als Betreff „Vollmachten OWI/STPO„, damit wir die entsprechenden Vollmachten schnell und ohne weiter nachzuschauen zuordnen können und es hier nicht zu Verwechslungen kommt.
In der Vollmacht steht sinngemäß, dass Ihr dem Anwalt das Mandat gebt, Euch vor Gericht in dem (nur in dem!) Verfahren zu vertretet.

Da die ersten Verfahren schon Ende November anlaufen werden, ist auch hier leider eine gewisse Eile geboten.

Vollmacht Owi/STPO