Aufruf zu Datenauskunftsanträgen bei den Repressionsbehörden

Wir wollen die Information teilen, dass mehrere Personen, die am TagX (03.06.2023) im so genannten Leipziger Kessel festgestellt wurden, Einträge beim Verfassungsschutz Sachsen (oder Verfassungsschutzämtern anderer Länder) über ihre Beteiligung an der Demo am TagX und daraus abgeleitet, deren „Zugehörigkeit zur linksextremistischen Szene“ haben.
Außerdem haben manche Personen auch in Datenbanken des BKA oder eines LKA einen Eintrag mit dem “personengebundenden Hinweis” ‚PMK Links‘.

Solche Einträge können für künftige (Gefahrenabwehr rechtliche) Maßnahmen durch die Polizei von Bedeutung sein. Es kann z.B. zu einer anderen Behandlung bei Identitätsfeststellungen kommen. Die Polizei kann dadurch einfacher eine Gefahrenprognose für die Person konstruieren, die z.B. auf der Anreise zu einer Demo zu einem Platzverweis oder zu einer Durchsuchung führen könnte. Auch Gefährder:innen-Anschreiben im Vorfeld von Demos oder Fußballspielen können Folgen sein.

In der Regel sollten Einträge beim Verfassungsschutz nach fünf Jahren (Prüffrist), spätestens aber zehn Jahre nach dem letzten Eintrag gelöscht werden.
Bei Polizeidatenbanken auf Länderebene sind die Löschfristen in der Regel nach fünf bis zehn Jahren. Beim BKA liegt die Speicherdauer für Erwachsene in der Regel bei 10 Jahre und bei Jugendlichen bei 5 Jahren.
Neue Eintragungen verlängern jedoch die Speicherfristen der bestehenden Einträge.
Das heißt nicht, dass eine vorherige Löschung ausgeschlossen ist; zu jeder Zeit muss die Polizei den Zweck, den sie mit der Speicherung verfolgt nachweisen und die Geeignetheit der Speicherung für diesen Zweck glaubhaft machen können. Bei laufenden Verfahren ist eine Löschung der Daten allerdings unwahrscheinlich.

Wir möchten dennoch (v.a.) alle Betroffenen des Kessels am TagX in Leipzig dazu aufrufen, Auskunftsanfragen bei den relevanten Behörden (BKA, LKA (Sachsen), LfV Sachsen; BfV etc.) zu stellen um herauszufinden was über euch gespeichert ist und dann ggf. die Löschung dieser Einträge zum nächst möglichen Zeitpunkt zu beantragen.


Die Anträge auf Auskunft bei den Behörden könnt ihr ganz einfach hier generieren (datenschmutz.de). Dort stehen auch viele weitere Hinweise und Informationen. Außerdem organisiert die Rote Hilfe Leipzig am 2.8. eine Veranstaltung um gemeinsam Auskunftsersuche zu stellen. Nähere Infos dazu findest du am Ende dieser Nachricht.

Nach Erhalt der Datenauskunft habt ihr einen Monat Zeit darauf zu reagieren und ggf Widerspruch einzulegen.

Wenn die Behörden Daten über euch gespeichert haben und ihr die Löschung beantragen wollt, lasst euch bei eurer lokalen Antirepressionsgruppe (EA oder Rote Hilfe) oder einer:m Anwält:in eures Vertrauens über die Möglichkeiten dazu beraten.