Kommt gern in der Woche vorher oder nachher rum
Solidarische Grüße
euer Berliner EA
Kommt gern in der Woche vorher oder nachher rum
Solidarische Grüße
euer Berliner EA
Einige Personen die am Tag-X in Leipzig im Kessel waren, bekommen gerade Post der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des gegen sie geführten Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Landfriedensbruchs aufgrund fehlenden Tatverdachts nach § 170 II StPO. Das freut uns sehr. In den Briefen ist dabei auch von einem Entschädigungsanspruch die Rede. Über diesen wird bei einer solchen Einstellung (§ 170 II StPO) immer belehrt.
Der Erfahrung nach sind die Chancen auf eine Entschädigung sehr gering, wenn keine Haft oder längere Ingewahrsamnahme vorlag.
Falls Gegenstände von euch beschlagnahmt wurden (zB Telefon oder Kleidung), könntet ihr trotzdem den formlosen Antrag auf Entschädigung stellen und dadurch die Staatsanwaltschaft zumindest beschäftigen.
Dabei müsst ihr innerhalb der Frist von einem Monat ab Zugang der Belehrung (also des Briefs) den Anspruch geltend machen. Formulierungsvorschlag: „Hiermit möchte ich meinen Entschädigungsanspruch über den entstandenen Schaden dem Grunde nach geltend machen.“
Das Amtsgericht entscheidet dann über den Anspruch. Wenn ihr einen positiven Beschluss des Gerichts erhaltet, müsst ihr innerhalb einer Frist von 6 Monaten den Schaden beziffern und belegen, also nachweisen wie viel der Gegenstand gekostet hat und dass ihr ihn neu beschaffen musstet. Der ganze Vorgang kostet euch nichts.
Wenn ihr bereits anwaltlich vertreten seid, sollte am besten euer:e Anwält:in den StrEG-Anspruch geltend machen.
Achtung: ihr solltet eine Entschädigung nur für Gegenstände beanspruchen, die euch klar zugeordnet werden konnten, weil ihr sie zB am Körper oder in der eigenen Tasche hattet. Wenn ein Telefon, dass auf dem Boden lag euch einfach von den Cops zugeordnet wurde, solltet ihr für dieses keine Entschädigung verlangen.
Ihr könnt das also tun, wenn ihr Lust habt die Staatsanwaltschaft damit zu nerven, solltet euch aber keine Hoffnungen auf Erfolg machen.
+++Antrag Herausgabe Mobiltelefon+++
Die Beschlagnahmungen der Handys am Tag-X sind nun über 18 Monate her. Falls euer Handy beschlagnahmt wurde, könnt ihr dessen Herausgabe relativ erfolgsversprechend beantragen.
Ihr findet hier einen Textbaustein für einen solchen Antrag:
https://antirepression.noblogs.org/post/2025/01/17/antrag-herausgabe-mobiltelefon-tag-x/
WICHTIG!
Wenn ihr die Handys abholen dürft, sind folgende Hinweise zu beachten. Bitte lest diese durch.
Die Polizei wird das Handy nur gegen Vorlage des Personalausweises herausgeben.
Die Polizei wird eine Unterschrift von euch wollen.
Aus dieser Unterschrift würde sich der Rückschluss ergeben, dass es das eigene Handy ist. Wenn euch ein Handy zugeordnet wurde, was nicht eures ist bzw. wo ihr der Polizei dies nicht damit quasi bestätigen wollt, lasst es besser sein.
Die Polizei könnte die Abholung des Handys für eine beiläufige Vernehmung nutzen.
Daher: Sagt nicht mehr, als zur Handyabholung nötig ist und lasst euch auf keine sonstigen Gespräche mit der Polizei ein.
Und Schlussendlich könnte die Möglichkeit bestehen, dass die Polizei Überwachungssoftware auf das Handy aufgespielt hat. Wir raten daher von einer weiteren Nutzung des Mobiltelefons ab!
318 elektronische Geräte wurden laut kleiner Anfrage von der Polizei ausgelesen
(Stand Dezember 2024).
Kommt zu uns in die Sprechstunde oder meldet euch per Email: ea-berlin@riseup.net oder Telefon: 030 69 22222.
Wahlweise könnt ihr auch zur Roten Hilfe gehen.
Wir wurden gebeten folgende Information zu veröffentlichen:
In den letzten Wochen gab es mehrere Hausdurchsuchungen in Berlin wegen vermeintlichen Kontakt zu Garweg und Klette.
Die Personen werden bei den Bullen als Zeug*in geführt.
Wir raten, wie ihr euch denken könnt, zum Aufräumen, Check-Listen durchgehen und Kommunikation überdenken.
Und wichtig Anna und Arthur haltens Maul – kein Gerede, kein Getratsche!
Wir wollen diese Information mit allen potentiell betroffenen Personen teilen, nicht um Panik zu verbreiten, sondern um euch zu informieren und darauf hinzuweisen, dass ihr euch bei DNA-Beschlüssen schnellstmöglich bei der Anwält:in eures Vertrauens oder den lokalen Antirep-Gruppen melden solltet.
Die DNA-Entnahme und Untersuchung wurde gemäß §81a Abs 1 StPO und §§81e,f StPO zum Abgleich mit gesicherten Spuren (geworfene Steine) angeordnet, welcher der Betroffene im Juni 2024 nach kam. (siehe: https://de.indymedia.org/node/369396)
Die Begründung liest sich dabei so allgemein, dass sie theoretisch auf alle anwesenden Menschen angewandt werden könnte. Allein die Anwesenheit der beschuldigten Person in einer Menschenmenge aus der heraus Straftaten (Steinwürfe, Pyro etc.) begangen wurden, ist hier als Anfangsverdacht ausreichend und begründet die DNA-Entnahme und Analyse, bei der im folgenden das DNA-Profil mit den vorhandenen Spuren auf Steinen abgeglichen werden soll. (vgl. https://antirepression.noblogs.org/polizeikontakt/dna/)
Wir wollen die Information teilen, dass mehrere Personen, die am TagX (03.06.2023) im so genannten Leipziger Kessel festgestellt wurden, Einträge beim Verfassungsschutz Sachsen (oder Verfassungsschutzämtern anderer Länder) über ihre Beteiligung an der Demo am TagX und daraus abgeleitet, deren „Zugehörigkeit zur linksextremistischen Szene“ haben.
Außerdem haben manche Personen auch in Datenbanken des BKA oder eines LKA einen Eintrag mit dem “personengebundenden Hinweis” ‚PMK Links‘.
Solche Einträge können für künftige (Gefahrenabwehr rechtliche) Maßnahmen durch die Polizei von Bedeutung sein. Es kann z.B. zu einer anderen Behandlung bei Identitätsfeststellungen kommen. Die Polizei kann dadurch einfacher eine Gefahrenprognose für die Person konstruieren, die z.B. auf der Anreise zu einer Demo zu einem Platzverweis oder zu einer Durchsuchung führen könnte. Auch Gefährder:innen-Anschreiben im Vorfeld von Demos oder Fußballspielen können Folgen sein.
In der Regel sollten Einträge beim Verfassungsschutz nach fünf Jahren (Prüffrist), spätestens aber zehn Jahre nach dem letzten Eintrag gelöscht werden.
Bei Polizeidatenbanken auf Länderebene sind die Löschfristen in der Regel nach fünf bis zehn Jahren. Beim BKA liegt die Speicherdauer für Erwachsene in der Regel bei 10 Jahre und bei Jugendlichen bei 5 Jahren.
Neue Eintragungen verlängern jedoch die Speicherfristen der bestehenden Einträge.
Das heißt nicht, dass eine vorherige Löschung ausgeschlossen ist; zu jeder Zeit muss die Polizei den Zweck, den sie mit der Speicherung verfolgt nachweisen und die Geeignetheit der Speicherung für diesen Zweck glaubhaft machen können. Bei laufenden Verfahren ist eine Löschung der Daten allerdings unwahrscheinlich.
Wir möchten dennoch (v.a.) alle Betroffenen des Kessels am TagX in Leipzig dazu aufrufen, Auskunftsanfragen bei den relevanten Behörden (BKA, LKA (Sachsen), LfV Sachsen; BfV etc.) zu stellen um herauszufinden was über euch gespeichert ist und dann ggf. die Löschung dieser Einträge zum nächst möglichen Zeitpunkt zu beantragen.
Die Anträge auf Auskunft bei den Behörden könnt ihr ganz einfach hier generieren (datenschmutz.de). Dort stehen auch viele weitere Hinweise und Informationen. Außerdem organisiert die Rote Hilfe Leipzig am 2.8. eine Veranstaltung um gemeinsam Auskunftsersuche zu stellen. Nähere Infos dazu findest du am Ende dieser Nachricht.
Nach Erhalt der Datenauskunft habt ihr einen Monat Zeit darauf zu reagieren und ggf Widerspruch einzulegen.
Wenn die Behörden Daten über euch gespeichert haben und ihr die Löschung beantragen wollt, lasst euch bei eurer lokalen Antirepressionsgruppe (EA oder Rote Hilfe) oder einer:m Anwält:in eures Vertrauens über die Möglichkeiten dazu beraten.
Versammlungsfreiheit verteidigen!
Freispruch für die Angeklagten im G20-Rondenbarg-Prozess!
Einstellung der Verfahren von Leipzig und Lützerath!
Seit Januar läuft vor dem Hamburger Landgericht ein Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den G20-Protesten in Hamburg. 2017 wurde dort in der Straße „Rondenbarg“ eine Demonstration von der Polizei eingekesselt und aufgelöst. Dabei wurden elf Demonstrierende schwer verletzt, kein Beamter kam zu Schaden. Trotzdem stehen jetzt nicht die verantwortlichen Polizist*innen, sondern die Demonstrierenden vor Gericht.
Das Verfahren bedroht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit: Keinem der 86 Angeklagten wird eine individuelle Tat vorgeworfen, die bloße Anwesenheit auf der Demonstration soll für eine Verurteilung reichen. Aus schwarzer Kleidung von Demoteilnehmer*innen soll eine „Unterstützung von Gewalttäter*innen“ konstruiert werden. Das würde Kollektivstrafen gegen Demonstrierende zunehmend als Standard etablieren. Allein die Möglichkeit, für die bloße Teilnahme an einer Demonstration vor Gericht zu landen, kann schon heute abschrecken, überhaupt an Versammlungen teilzunehmen.
Schon jetzt gibt es vergleichbare, kollektive Vorwürfe: Gegenüber 1300 Antifaschist*innen, die in Leipzig auf der Antirepressions-Demo am 3. Juni 2023 nach dem Urteil im Antifa-Ost-Verfahren bis zu elf Stunden eingekesselt wurden. Gegen alle laufen Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall. Auch gegen Klimaaktivist*innen, die in Lützerath für Klimagerechtigkeit demonstrierten, wird aufgrund ihrer Teilnahme an einer Demonstration wegen schwerem Landfriedensbruch ermittelt. In Baden-Württemberg wird aktuell gegen 167 Teilnehmer*innen der revolutionären 1.-Mai-Demo in Stuttgart ermittelt, denen im Nachgang eines Polizeiangriffes Landfriedensbruch vorgeworfen wird.
Der Ausgang des Rondenbarg-Verfahrens wird auch die weiteren Verfahren maßgeblich beeinflussen, eine Verurteilung wäre ein gefährlicher Dammbruch. Gerade jetzt braucht es in Zeiten von Kriegen, Klimakrise und rechter Hetze viele mutige Menschen, die ihr Recht auf Versammlungsfreiheit entschlossen und vielfältig nutzen.
Kommt am Tag X zur Demonstration nach Hamburg, wo derzeit der Rondenbarg-Prozess stattfindet und nach Karlsruhe, wo sich der Bundesgerichtshof befindet, der bei einer Revision urteilen wird. Tag X ist der Samstag vor der Urteilsverkündung im Rondenbarg-Prozess. Für Versammlungsfreiheit und widerständigen Protest!
Demonstration
Samstag vor dem Urteil – 15 Uhr – Hamburg und Karlsruhe
hier findet ihr wichtige Infos vom EA und der RH Leipzig:
Im Laufe der vergangenen Woche haben uns zahlreiche Anfragen erreicht, da gerade eine unbekannte Anzahl an Menschen aus dem Kessel ein Schreiben der Polizei erhalten. Wir möchten kurz auf das Schreiben eingehen.
Bisher handelt es sich in allen Fällen, von denen wir wissen um eine polizeiliche Vorladung, um als Beschuldigte*r eine Aussage zu machen. Dieses Schreiben kann und sollte ignoriert werden. Ihr habt als Beschuldigte*r prinzipiell das Recht die Aussage zu verweigern und müsst auch nicht bei der Polizei erscheinen oder irgendwie auf das Schreiben antworten.
Wir raten dringend davon ab zu dem Termin zu gehen oder den Brief irgendwie zu beantworten. Es gibt weder aus juristischer- noch aus politischer Sicht einen Sinn oder Notwendigkeit anders vorzugehen, euch kann daraus kein Nachteil entstehen. Hier zwei kurze Verweise auf Veröffentlichungen von RH und EA zu dieser Art von Schreiben und zu Aussageverweigerung allgemein:
Vorladung und Aussageverweigerung: https://antirepression.noblogs.org/boese-post/vorladungen-zu-den-cops/
Wenn Ihr so ein Schreiben erhaltet, prüft daher unbedingt, ob euch die Polizei vorlädt oder die Staatsanwaltschaft oder die Polizei „im Auftrag der Staatsanwaltschaft“. Nur in den beiden Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft involviert ist, ist der Termin verpflichtend. Das Recht die Aussage zu verweigern, besteht aber auch gegenüber der Staatsanwaltschaft.
Wenn Ihr ein Schreiben im Auftrag der Staatsanwaltschaft von dieser selbst erhaltet, kommt auf jeden Fall in die Sprechstunde. Auch wenn (weitergehende) Fragen zu diesem Schreiben oder allgemein zum TagX aufkommen, kommt ebenfalls gerne vorbei bei uns: Sprechstunde jeden Dienstag von 20 bis 21 Uhr, Mehringhof. Oder bei einem anderen EA oder der Roten Hilfe Sprechstunde eurer Stadt.
Gesundheit und Glück für alle Genoss:innen, ob drinnen oder draußen.
Anna und Arthur halten’s Maul!
Stand (12.2.24)
Da die Verfolgungsbehörden völlig ahnungslos sind wo die Drei sind 🙂 , verschickt die Staatsanwaltschaft (STA) Verden derzeit reihenweise Vorladungen. Staatsanwältin Fr. Marquardt zeichnet sich dafür verantwortlich und führt auch die Vernehmungen. Sie betreibt Umfeldermittungen und versucht möglichst viele Puzzlestückchen zu erlangen.
Daher ist jede Aussage für sie interessant und folgt somit jeglicher noch so kleinen vermeintlichen Spur. So versucht sie über Personen und dann deren Kontakten zu weiteren Kontakten zu kommen. Durch diese sehr großen Kreise ist sie auf der Suche nach Personen, die Kontakt zu den Drei (gehalten) haben könnten.
Mehrere Vernehmungen haben bereits stattgefunden, andere haben den Termin noch vor sich und es wird weitere Vorlandungen geben.
Bei den Vernehmungen wurde klar: Die Themen, die die Staatsanwaltschaft interessieren, sind zum einen rund um die Familie von Burkhard, und sämtliches rund um das Thema Hafenstrasse und RAF – Unterstützung, sowie der Frage, wer dort eigentlich mit wem Kontakt hat, wer in den 80er Jahren kontakt hatte und ggf. noch Kontakt hat. Auch sonst geht es viel um Situationen, die in den 80er Jahren stattgefunden haben.
Die Vernehmungen laufen so: Nach kurzem Vorgeplänkel wird das Video einer Überwachungskamera gezeigt, das den versuchten Überfall auf einen Geldtransporter in Stuhr (bei Bremen) zeigt. Aus dieser Situation resultiert der Vorwurf „versuchter Mord“. Dann folgen die Fragen rund um die Familie, die Hafenstrasse und unterschiedliche Fragen, die immer in den 80er Jahren verortet sind, wobei sie gerne thematisch hin und her springt. Fr. Marquardt versucht während der Vernehmung eine „angenehme“ Stimmung zu schaffen, sowie stark moralisch Druck aufzubauen. Auf diesem Weg vermittelt sie immer, doch bitte wenn möglich darauf hinzuwirken, dass sich die Drei freiwillig stellen sollen.
Zeug:innen sind bei Ladung durch die Staatsanwaltschaft zwar verpflichtet hinzugehen und auch auszusagen, dennoch gilt: Macht keine Aussagen!
Bei Aussageverweigerung können durch die Staatsanwaltschaft Zwangsgelder verhängt werden. Aber der EA und die Rote Hilfe weden euch unterstützen.
Wenn ihr Vorladungen bekommt, geht nur mit anwaltlicher Begleitung hin! Der Vernehmungstermin kann ggf. auch verschoben werden. Meldet euch außerdem bei uns, z.B. für Unterstützung, Fragen, die ihr zu diesen Vorladungen habt oder wenn ihr Kontakt zu anderen bekommen möchtet, die ebenfalls eine Ladung bekommen haben.
Bitte telefoniert nicht mit Leuten darüber, wenn ihr eine Ladung bekommen habt, oder wie die Vernehmung war. Es findet TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) rund um die Vorlandungen statt und im Zweifel bekommen die Angerufenen als nächstes eine Ladung. Redet auch sonst nicht am Telefon darüber!
Je mehr Personen/Kontakte im Zusammenhang den Vorladungen aufgemacht werden, desto mehr wird es zu weiteren Zeugenvorlandungen kommen.
Um diese Spirale zu stoppen hilft nur die Aussageverweigerung!
Es gilt also einmal mehr:
Keine Spekulationen, quatscht nicht am Telefon darüber, kein Kneipentalk.
Neben Zeug:innenvorladungen sind auch sämtliche anderen Maßnahmen im Repertoire der Staatsanwaltschaft, die sie in ihrer Verzweiflung auch nutzt: Öffentliche Fandungsmaßnahmen inkl. Aktenzeichen XY-ungelöst, TÜK, Observationen und im letzten Jahr auch Hausdurchsuchungen.
Verfolgungswahn beenden!
Fahndungsplakate unschädlich machen!
Gesundheit & Glück für Burkhard, Daniela und Volker!
EA Hamburg
Kontakt EA:
Via signal (Nachrichten, keine Anrufe): 040 43278778, Montags ab 20:30 im kl.Schäferkamp 46, 20357 Hamburg (das ist auch unsere Post Adresse), info@ea-hh.org (der PGP Schlüssel ist auf https://eahh.noblogs.org )
oder wendet euch an euren lokalen EA des Vertrauens.